I. Verbotene Stoffe und Besitz
§ 1 Illegale Betäubungsmittel
- § 1.1Kokainblätter, Kokain, Weedblätter, Weedbags und Joints sind in jeder Menge illegal. Die Einträge stehen in Anlage 3 unter A3-01 bis A3-05.
- § 1.2Eigenbedarf, eine geringe Menge oder die unentgeltliche Weitergabe begründen keine Ausnahme.
- § 1.3Waffenteile, Waffengehäuse, Blaupause und Schwarzpulver sind ebenfalls illegal, werden aber als Herstellungsgegenstände nach § 7 WaffG behandelt. Sie sind keine Betäubungsmittel und werden nicht mit Drogeneinheiten zusammengerechnet.
- § 1.4CBD-Produkte ohne berauschende Wirkung sind keine Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes und legal.
§ 2 Besitz
Der Besitz der in § 1 Absatz 1 genannten Betäubungsmittel, Drogenprodukte und Ausgangsstoffe ist verboten. Für die in § 1 Absatz 3 genannten Herstellungsgegenstände gilt § 7 WaffG.
II. Herstellung, Handel und Anbau
§ 3 Herstellung und Verarbeitung
Die Herstellung, Verarbeitung oder Umwandlung illegaler Betäubungsmittel und Drogenprodukte ist verboten.
Hierzu zählt insbesondere die Weiterverarbeitung:
- von Weedblättern zu Weedbags oder Joints,
- von Kokainblättern zu Kokain.
§ 4 Handel und Weitergabe
Ankauf, Verkauf, Tausch, Weitergabe oder sonstige Verteilung illegaler Betäubungsmittel sind verboten.
§ 5 Transport
Der vorsätzliche Transport illegaler Betäubungsmittel ist verboten.
§ 6 Anbau und Gewinnung
Der Anbau, die Gewinnung oder Beschaffung von Ausgangsstoffen zur Herstellung illegaler Betäubungsmittel ist verboten.
III. Beschlagnahme
§ 7 Beschlagnahme illegaler Substanzen und Gegenstände
- § 7.1Die Exekutive beschlagnahmt die in § 1 genannten Betäubungsmittel sowie die verbotenen Herstellungsgegenstände nach § 7 WaffG unabhängig von ihrer Menge.
- § 7.2Art, Menge, Fundort und die Person, der die Gegenstände zugeordnet werden, sind zu dokumentieren. Die weitere Verwahrung erfolgt als Asservat.
- § 7.3Der dokumentierte Umgang mit diesen Gegenständen zur Beweissicherung durch die Exekutive oder das DOJ ist zulässig. Er berechtigt nicht zum Konsum, privaten Besitz, Handel oder zur Verarbeitung.