Department of Justice San AndreasSAN ANDREASGOVERNMENT
ANLAGE 5

Anlage 5 – Zuständigkeiten.

Aufgaben der Exekutive, des DOJ und der Anwälte.

Jeder Eintrag besitzt eine eindeutige Kennziffer, etwa A5-01. Die Zahl nach A bezeichnet die Anlage, die Zahl nach dem Bindestrich den Eintrag. Verweise verwenden immer die vollständige Kennziffer.

1. Zuordnung der Maßnahmen

KennzifferMaßnahmeZuständige Stelle
A5-01Feststellung und Ahndung gewöhnlicher Straftaten und VerkehrsverstößeExekutive
A5-02Vorläufige Beschlagnahme illegaler Gegenstände und TatmittelExekutive; das DOJ darf die Gegenstände im Rahmen eines Verfahrens prüfen
A5-03Ausstellung, Verlängerung und Entzug des WaffenscheinsExekutive als Waffenbehörde
A5-04Ausstellung und Entzug der Führerscheine Auto, Motorrad und LKWFahrerlaubnisbehörde; Exekutive nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen
A5-05Erlass von Durchsuchungs- und HaftanordnungenGericht des DOJ; die Exekutive darf ohne vorherige Anordnung nur bei gesetzlich geregelter Eilbefugnis handeln
A5-06Entscheidung über Beschwerden gegen staatliche MaßnahmenUnbeteiligtes Gericht des DOJ
A5-07Anordnung vorübergehender besonderer Maßnahmen bei einer Gefahrenlage nach § 5 SVerfGGouverneur
A5-16Einstufung einer Straftat als terroristischer Akt nach § 55 StGBJudikative oder Leitung der Exekutive
A5-17Ausrufung des Terror-Status gegen eine Organisation nach § 55 StGBGouverneur
A5-08Erlass und Veröffentlichung von GesetzesänderungenSan Andreas Government

2. Zusammenarbeit und Abgrenzung

A5-09 Ist eine zuständige Stelle nicht erreichbar, gehen ihre Befugnisse nicht automatisch auf eine andere Stelle über. Insbesondere wird die Exekutive dadurch nicht zum Gericht. Gesetzliche Eilbefugnisse bleiben bestehen.

A5-10 Die Exekutive verfolgt Straftaten, führt Kontrollen und Ermittlungen durch, nimmt Personen unter den gesetzlichen Voraussetzungen fest und sichert Beweise. Die Ausstellung von Waffenscheinen sowie der Besitz von Combat Pistol und Heavy Pistol als Dienstwaffen stehen ihr zu.

A5-11 Die Staatsanwaltschaft des DOJ prüft Ermittlungsakten, führt die Anklage und beantragt gerichtliche Anordnungen. Richter des DOJ entscheiden unabhängig über Anordnungen, Beschwerden, Schuld und Strafe. Dieselbe Person darf im selben Verfahren nicht zugleich Ankläger und Richter sein.

A5-12 Zugelassene Anwälte beraten und vertreten ihre Mandanten, führen vertrauliche Gespräche und nehmen die gesetzlich vorgesehene Akteneinsicht wahr. Sie gehören nicht der Exekutive an und dürfen keine staatlichen Zwangsmaßnahmen anordnen.

A5-13 Bei Ermittlungen gegen organisierte Kriminalität sichert die Exekutive Beweise und ermittelt die konkreten Tatbeiträge jeder Person. Die Staatsanwaltschaft des DOJ führt eine gerichtliche Anklage; das Gericht entscheidet. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Gruppierung ersetzt keinen Tatnachweis.

A5-14 Der Gouverneur erlässt Dekrete und hebt die Immunität von Leitern und Stellvertretern der Staatsfraktionen nach § 13 SVerfG auf.

A5-15 Der Gouverneur kann im Ernstfall die Entlassung eines Mitarbeiters einer Staatsfraktion nach § 13 Absatz 4 SVerfG veranlassen.